Das vom Bundestag festgelegte monatliche Existenzminimum beträgt derzeit (2008) für eine volljährige Person 347 € (ab 1.7.2008 351 €), für deren Partner(in) – gedacht ist offenbar an eine Hausfrau – 316 € (ab 1.7.2008), für erwachsene Kinder unter 25 Jahren sowie für Kinder und Jugendliche zum Teil deutlich weniger, nämlich für Kinder unter 14 Jahren pauschal 60 %, für Jugendliche pauschal 80 % des Regelsatzes eines Erwachsenen, wobei das Kindergeld als Einkommen gilt und angerechnet wird
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Das vom Bundestag festgelegte monatliche Existenzminimum beträgt derzeit (2008) für eine volljährige Person 347 € (ab 1.7.2008 351 €), für deren Partner(in) – gedacht ist offenbar an eine Hausfrau – 316 € (ab 1.7.2008), für erwachsene Kinder unter 25 Jahren sowie für Kinder und Jugendliche zum Teil deutlich weniger, nämlich für Kinder unter 14 Jahren pauschal 60 %, für Jugendliche pauschal 80 % des Regelsatzes eines Erwachsenen, wobei das Kindergeld als Einkommen gilt und angerechnet wird