Darf Inkassobüro sowas ?
Hi Leute
Ich hab mir mal erlaubt vor mehreren Wochen aus Zeitdruck nen Blumenstrauss im Netz zu bestellen.
Der Strauss war aber leider mit Sicherheit nicht so in Ordnung, wie ich es erwünscht hatte, unter anderem waren zwei Blumen schon ab geknickt.
Ich hab den Versandhandel drauf aufmersam gemacht und diese stellten sich stur und meinten, sie könnten nur einen Differenzbetrag erstatten, da der Strauss extra für mich gefertigt wurde.
Ich hab daraufhin die Zahlung verweigert und es im Guten mit denen Versucht.
Lange Zeit kam nix, jetzt aber ein netter Brief von nem Inkassobüro un was für einer.
Wir fordern bla bla bla und in was für ner Tonlage !!
Die stellen einen so hin, als WOLLE man seine Rechnung nicht begleichen !!!
Absolut rotzfrech, weiter bomben die mir mein Mailpostfach zu und rufen mich ständig an.
Ich finde das absolut rotzig un mich interessiert, ob die sowas dürfen, das grenzt ja fast schon an Erpressung !!!
Hab ich denn hier nix zu melden ?
Ich hab denen gesagt, das ich nicht zahle und der Versandhandel gerne seinen Anwalt auf meinen los lassen kann.
Die rufen aber ständig und immer wieder an, teilweise bis zu 10 mal am Tag und schreiben noch dazu Mails und SMS, dürfen die das ???
PS: Wenn jetzt einer schreibt, warum ich nicht einfach zahle, ganz einfach, weil ich einen Blumenstrauss bekommen habe, der nicht einwandfrei war und ich dafür keine 56, 32 Euro zahle, nie und nimmer.
Update:Also es steht sogar auf der Website geschrieben, das der Blumenstrauss wenn er nicht 100 % ig ok ist, umgetauscht wird, in Form einer Zusatzlieferung ( neuer Strauss )
Sag doch bitte, wenn zwei Blumen ab geknickt sind, völlig und der Strauss gebunden ist, soll ich die da raus zotteln ?
Ich hab dem ja zugestimmt, den alten zurück zu geben und zusätzlich hatte ich denen per Mail ein Foto des Strausses zukommen lassen.
Comments
Igendwas stimmt da nicht. KEIN Inkassobüro ruft an oder schickt SMS`s
Was steht denn in den AGBs des Blumenhändlers?
Es ist völlig in Ordnung, wenn dir dafür ein Preisnachlass gewährt wird. Aber bei zwei abgeknickten Blumen eine 100%ige Wertminderung zu verlangen, ist wirklich vermessen. Ich glaube nicht, dass du da im Recht bist. Der Blumenhändler hat ja auch seinen Grund, misstrauisch zu sein. Ich meine, stell dir mal vor, du verschickst etwas, und der Empfänger sagt, damit stimme etwas nicht und will nicht bezahlen. Damit wärst du auch nicht einverstanden.
Der Preisnachlass ist völlig okay, aber absolut nichts zahlen zu wollen (und dann noch sagen, du wollest es im Guten lösen) .. nee, da stimmt was nicht.
Nur, wenn du den Blumenstrauà zurückgeschickt hättest, wärst du im Recht gewesen und bräuchtest (bis auf die Versandkosten bei einem Warenwert < 40 €) nichts zu zahlen.
Du sagst auch, die stellten sich so hin, als wollest du deine Rechnung nicht begleichen... hey, aber das stimmt doch auch! Du willst nicht zahlen und die Inkassofirma benimmt sich auch entsprechend.
Der Ton des Inkassobüros hat im Ãbrigen auch nix mit dem Blumenladen zu tun. Die haben vom Blumenhändler die offene Rechnung übernommen und treiben jetzt das Geld ein. Der Blumenhändler ist damit raus aus der Geschichte.
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Nagut, also wenn die Sachlage so ist... dann hast du sogar gute Erfolgsaussichten. Dann hat sich der Blumenhändler offensichtlich nicht an die Abmachungen gehalten.
Grundsätzlich musst Du keine Ware annehmen oder bezahlen, die nicht in Ordnung ist.
Hier hättest Du allerdings ehrlich gesagt, den Blumenstrauà bei Abnahme prüfen und ggf. zurückschicken sollen. Das scheinst du nicht gemacht zu haben.
Allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass der Strauss nicht in Ordnung war. Du musst also nichts zahlen. Ein Foto hast Du ja davon gemacht und für einen Strauss für knapp 60 Euro kann man Qualität erwarten.
Wegen der ständigen Anrufe kommt der Straftatbestand der Nachstellung sowie der Nötigung in Betracht. Ggf. Anzeige erstatten.
Schreibe denen folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihnen nunmehr mehrfach mitgeteilt habe, war der von Ihnen gelieferte Blumenstrauà nicht in Ordnung. Sie haben somit Ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
Somit weise ich Ihre Forderung in Höhe von XX,XX Euro zurück.
Sollten Sie weiterhin Telefonterror betreiben, werde ich gegen Sie Strafanzeige erstatten.
Bereits jetzt zeige ich Ihnen an, dass ich jeden Telefonanruf Ihrerseits mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro belegen werde, gleichsam werden weitere Mahnungen mit einer Gebühr in Höhe von 10,00 Euro bearbeitet.
Sollten Sie Ihren Anspruch aufrechterhalten wollen, bleibt es Ihnen freistehend, Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichem GruÃ
Max Mustermann
Bezahle die dämlichen Blumen, dann hast du deine Ruhe.
Das Inkassebüro ist unsolide. Schreibe sie an, und erkläre Deine Sachlage. Verbitte die solche MaÃnahmen. Die haben dann nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Mahnung. Wenn Du dann ablehnst, kommt es vor Gericht zu einem verfahren. Aber denke daran, dass Du eine teilweise Sachleistung erhalten hast und deshalb einen Teilbetrag schuldest. Inkassobüro, Gericht und Anwälte kosten aber mehr, als die Sachleistung. Für Dich wird es am Ende teurer als wenn Du gleich bezahlt hättest.